UNSERE AUSBILDUNGEN
Begleitendes Fahren mit 17
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen.
Klasse B: Personenkraftwagen
Gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.
Klasse BE: PKW mit Anhänger
Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.
Klasse B96
Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 4.250 kg.
Klasse AM: Kleinkrafträder
Gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.
Klasse A1: Leichtkrafträder
Gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.
Klasse A
Führerschein der Klasse A
gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Klasse C1. leichtere LKWs
Gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.
Klasse C: schwere LWKs
Gültig für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.
Klasse CE: schwere Lastzüge
Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge).
Klasse D1: kleinere Busse
Gültig für Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.
Klasse D1E: kl. Busse mit Anhänger
Gültig für die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.
Klasse D: Busse
Gültig für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.
Klasse DE: Busse mit Anhänger
Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.
Klasse L
Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH.
Klasse T: Zugmaschinen
Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bbh.
Prüfbescheinigung für Mofas
Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie entweder in einer Fahrschule oder auf einer weiterführenden Schule, die extra dafür qualifizierte Lehrkräfte haben, machen.