AUSBILDUNGEN

UNSERE AUSBILDUNGEN

Begleitendes Fahren mit 17

Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen.

Klasse B: Personenkraftwagen

Gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG.

Klasse BE: PKW mit Anhänger

Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 3.500 kg.

Klasse B96

Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und Kombination, aber maximal 4.250 kg.

Klasse AM: Kleinkrafträder

Gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor.

Klasse A1: Leichtkrafträder

Gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW.

Klasse A2: Krafträder bis 35KW

Gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. 

Klasse A

Führerschein der Klasse A

gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.

Klasse C1. leichtere LKWs


Gültig für Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zG, maximal 7.500 kg zG und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zG haben.

Klasse C1E. leichte LKWs 7,5to


Gültig für Kraftfahrzeuge bis 7,5 to.

Klasse C: schwere LWKs


Gültig für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. 

Klasse CE: schwere Lastzüge


Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge).

Klasse D1: kleinere Busse


Gültig für Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.

Klasse D1E: kl. Busse mit Anhänger

 

Gültig für die Kombination aus D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG.

Klasse D: Busse

 

Gültig für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. 

Klasse DE: Busse mit Anhänger


Gültig für die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zG. 


 

Klasse L

Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH.

Klasse T: Zugmaschinen

Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bbh.

Prüfbescheinigung für Mofas

Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie entweder in einer Fahrschule oder auf einer weiterführenden Schule, die extra dafür qualifizierte Lehrkräfte haben, machen.