Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie entweder in einer Fahrschule oder auf einer weiterführenden Schule, die extra dafür qualifizierte Lehrkräfte haben, machen. Eine Prüfung findet nur im theoretischen Bereich statt.
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen:
Die MOFA-Prüfbescheinigung darf jeder erwerben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
MOFA das sind Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
Befristung:
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Sonstiges:
Wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.