Die Prüfbescheinigung für Mofas

Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie entweder in einer Fahrschule oder auf einer weiterführenden Schule, die extra dafür qualifizierte Lehrkräfte haben, machen. Eine Prüfung findet nur im theoretischen Bereich statt.

Mindestalter: 15 Jahre

Voraussetzungen:
Die MOFA-Prüfbescheinigung darf jeder erwerben.

Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
MOFA das sind Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm

Befristung:
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

Sonstiges:
Wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.