Gültig für alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre / 1bF 17
Befristung:
15 Jahre
Sonstiges:
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Sonderfahrten Klasse B | Autobahn | Überland | Dunkelfahrt |
---|---|---|---|
bei Ersterwerb | 4 | 5 | 3 |
bei Erweiterung von einer anderen Klasse | 4 | 5 | 3 |
Dauer der Fahrprüfung | 45 Minuten |
Zusatzklasse B197
B196 - Krafträder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein fahren
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.
Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Antragstellung bei der Führerscheinstelle
- Fahrerschulung von mind. 13,5 Zeitstunden = Theorie (4x90 Min.) und Praxis (5x90 Min.)
Gefahren werden dürfen:
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kW Motorleistung
- max. 0,1kW/kg.
- die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig
Quelle:gut-lernen.de