Führerschein Klasse T: Zugmaschinen

Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit maximal 60 km/h bbh. Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt das bbH maximal 40 km/h. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbst fahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt ein bbh von maximal 40 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung:
15 Jahre

Einschluss:
Klasse T schließt die Klassen L, AM ein