Führerscheinklasse A

Gültig für Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 kW, Leistung über 15 kW.

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Befristung:
15 Jahre

Einschluss:
Wer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1, A2 und AM.

Sonstiges:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt) Überland Autobahn Dunkelfahrt
bei Ersterwerb (Direkteinstieg) 5 4 3
Mit 2 Jahre Vorbesitz A2 0 0 0
Ohne 2 Jahre Vorbesitz A2 3 2 1
Von A1 auf A 3 2 1
Dauer der Fahrprüfung 60 Minuten
Mit 2 Jahre Vorbesitz A2 40 Minuten