NEUERUNG ZUM 01.01.2020
LEICHTKRAFTRÄDER KÜNFTIG MIT FÜHRERSCHEIN KL. B FAHREN
Die neue Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) lässt das Führen von Krafträdern der Kl. A1 * (z.B. Leichtkrafträder) mit der Fahrerlaubnis(FE-)Klasse B oder Kl. 3 (Erwerb nach dem 31.03.1980) zu. Bei der Beantragung / Umschreibung bedarf es der Eintragung mit der Schlüsselzahl 196 zur Kl. B.
Jedoch sind gewisse "Hürden" zu erfüllen:
- Mindestbesitz der Kl. B: 5 Jahre
- Mindestalter des FE-Inhabers: 25 Jahre
- B 196 gilt nur für INLAND!
- Mindestalter des FE-Inhabers: 25 Jahre
- B 196 gilt nur für INLAND!
- Fahrerschulung bei einer Fahrschule muss nachgewiesen werden,
d.h.: mind. 4 Unterrichtseinheiten Theorie plus mind. 5 Unterrichtseinheiten Praxis (1 UE à 90 Minuten)
- jedoch ist keine Prüfung erforderlich; Nachweis der Schulung (Inhalte/Muster siehe Anlage 7 b der FeV) reicht aus;
zur Vorlage bei der Führerscheinstelle darf diese nicht älter als ein Jahr sein;
zur Vorlage bei der Führerscheinstelle darf diese nicht älter als ein Jahr sein;
Die Änderung der FeV (gültig ab dem 24.12 2019, BGBl. Teil I, Nr. 52 vom 30.12.2019, S. 2937) betrifft nur die Krafträder der Kl. A1.
*FE-Klasse A1: Krafträder - bis max.125 ccm Hubraum; einer Motorleistung bis zu max. 11 kW mit einem max. Leistungs-/Gewichtsverhältnis von 0,1 kW/kg.
Anmerkung: Fahrerlaubnis-Inhaber der Kl. 3 vor dem 01.04.1980 dürfen unabhängig davon Krafträder/ Kfz der Kl. A1 uneingeschränkt führen.
Gültig für Krafträder mit Hubraum maximal 125 ccm und Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung:
15 Jahre
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Führerscheinklasse AM.
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Sonderfahrten Klasse A1 | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
---|---|---|---|
bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
bei Erweiterung von einer anderen Klasse | 5 | 4 | 3 |
Dauer der Fahrprüfung | 45 Minuten |