Klasse A:
Gültig für Krafträder mit Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen:
Für den Erwerb der Klasse A2 muss man keine andere Führerscheinklasse besitzen.
Befristung:
15 Jahre
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse A2 besitzt, hat automatisch auch die Klassen AM, A1
Sonstiges:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber kein theoretische Prüfung erforderlich
Sonderfahrten Klasse A2 | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
---|---|---|---|
bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
Ohne 2 Jahre A1 Vorbesitz | 3 | 2 | 1 |
Mit 2 Jahre A1 Vorbesitz | 0 | 0 | 0 |
Dauer der Fahrprüfung | 60 Minuten | ||
Mit 2 Jahre A1 Vorbesitz | 40 Minuten |