Führerscheinklasse D1: Kleinere Busse

Klasse D1

Fahrzeugart kleine Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8m sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 70kg dürfen mitgeführt werden.


Mindestalter: 21 Jahre , bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger med.-psychologischer Untersuchung). Der Bewerber muss mindesten seit einem Jahr im Besitz der Klasse B sein.

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: keine

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erst Hilfe: Erste Hilfe Kurs

Sonstiges: Ärztliches Zeugnis