Der Motorradführerschein.
Erleben Sie die Freiheit auf zwei Rädern! Der Motorradführerschein öffnet Ihnen die Tür zu neuen Horizonten auf der Straße. Lernen Sie die Grundlagen der Motorradkontrolle, perfektionieren Sie Ihre Fahrtechnik und spüren Sie den Wind der Freiheit. Unser erfahrenes Team begleitet Sie sicher durch jede Kurve, damit Sie mit Selbstvertrauen und Können auf die Straße gehen.
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten
- Mindestalter 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kw/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum.
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt nur innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein Aufstieg möglich
Der Autoführerschein.
Entdecken Sie die Welt der Mobilität mit dem Autoführerschein! Bei uns erwerben Sie nicht nur die notwendigen Fähigkeiten für sicheres Fahren, sondern auch ein tiefes Verständnis für Verkehrsregeln und -sicherheit. Wir bereiten Sie optimal auf den Straßenverkehr vor. Starten Sie Ihre Reise hinter dem Lenkrad mit uns – wir vermitteln nicht nur Fahrkompetenzen, sondern schaffen sichere und verantwortungsbewusste Fahrer.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Davon mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung
- Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zG) über 750 kg und einem zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg.
Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht
- Mind. 1 Fahrstunde
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule kann Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen werden
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger bis 3.500 kg zGM
Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- KEINE Fahrzeuge mit manueller Gangschaltung
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Der Lkw-Führerschein.
Tauchen Sie ein in die Vielfalt des Schwerverkehrs mit dem LKW-Führerschein! Bei uns erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um sicher und effizient Ladung zu transportieren. Unsere praxisorientierte Ausbildung, kombiniert mit modernen Fahrzeugen, ermöglicht es Ihnen, die Herausforderungen des LKW-Fahrens zu meistern. Von der Ladungssicherung bis zum Umgang mit dem Fahrtenschreiber bereiten wir Sie kompetent auf alle Herausforderungen vor.
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge über 7.500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhängerregelung: zGM bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge mit einer zGM von 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zul. Gesamtgewicht nicht über 750 kg
- 8 Personen plus Fahrer
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg.
- Das zulässige Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
- Die Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zGM
- Anhängerregelung: zGM über 750 kg
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Erweitertung von C auf CE:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 3 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Der Bus-Führerschein
Entdecken Sie die spannenden Herausforderungen des Personenverkehrs! Wir bieten eine umfassende Ausbildung, die Sie auf die spezifischen Anforderungen des Busfahrens vorbereitet. Von Fahrzeugtechnik über Personenbeförderungsvorschriften bis hin zu sicherem und serviceorientiertem Fahren – unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten Sie professionell auf dem Weg zu Ihrem Busführerschein. Werden Sie Teil der Mobilitätslösung und starten Sie Ihre Reise zum Führerschein mit uns!
- Mindestalter 24 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für mehr als 8 Personen (exkl. Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 45 Übungsstunden á 45 Minuten
- 22 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 14 Fahrstunden auf Autobahnen
- 8 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 33 Übungsstunden á 45 Minuten
- 12 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunde auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 14 Übungsstunden á 45 Minuten
- 16 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunde auf Autobahnen
- 6 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 7 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:
- 20 Übungsstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 5 Fahrstunden auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für max. 16 Personen (exkl. Fahrer) und einer maximalen Länge von 8 Metern
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg gezogen werden
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 41 Übungsstunden á 45 Minuten
- 19 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 12 Fahrstunden auf Autobahnen
- 7 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 16 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 8 Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunde auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 6 Übungsstunden á 45 Minuten
- 4 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunde auf Autobahnen
- 2 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse D1
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse für maximal 16 Personen (exkl. Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg gezogen werden
- Bei Vorbesitz der Klasse C1 wird die Klasse C1E miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klassen B und D
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- Die Klasse D1E wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 4 Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde auf Autobahnen
- 1 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Der Traktorführerschein
Tauche ein in die Welt der Agrarmobilität! In unserer Ausbildung lernst Du alles über die Technik des Traktorfahrens und erhältst die Fähigkeiten, landwirtschaftliche Maschinen souverän zu bedienen. Egal ob auf dem Feld oder auf Landstraßen – wir sorgen dafür, dass Du bestens und professionell vorbereitet wirst!
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Was darf gefahren werden:
- Gabelstapler bis 25 km/h
- Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
- Mofas bis 25 km/h
- Flurförderzeuge
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Mindestalter 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
- Mindestalter 18 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis bis 60 km/h
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis 40 km/h (von 16 bis 18 Jahren) oder bis 60 km/h (über 18 Jahre).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, bauartbedingt bis max. 40 km/h; ein Anhänger darf mitgeführt werden, z.B. Mähdrescher, Kartoffelvollernter, alle Arten von Hächslern/Mähern, Rübenvollernter, Baggern und Raupen.
- Unimog (zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) bis 40 km/h (16-18 Jahre), über 18 Jahre bis 60 km/h.
- Gabelstapler bis 25 km/h.
- Mofas bis 25 km/h.
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden abhängig von Fertigkeiten
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Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell zu unserem Aus- und Weiterbildungsangebot. Senden Sie uns eine Anfrage mit Ihrem Anliegen - wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich können Sie auch zu jeweiligen Öffnungszeiten persönlich eine unserer Filialen für ein Beratungsgespräch besuchen. Wir freuen uns auf Sie!