Klasse D1
Fahrzeugart kleine Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8m sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 70kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre , bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger med.-psychologischer Untersuchung). Der Bewerber muss mindesten seit einem Jahr im Besitz der Klasse B sein.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erst Hilfe: Erste Hilfe Kurs
Sonstiges: Ärztliches Zeugnis