Führerscheinklasse Klasse L

Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung:
15 Jahre

Prüfung:
Für die Führerscheinklasse L muss man nur eine theoretische Prüfung ablegen.