Gültig für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung:
15 Jahre
Prüfung:
Für die Führerscheinklasse L muss man nur eine theoretische Prüfung ablegen.