BUS & LKW

Weiterbildung nach BKrFQG

Das Fahrschule Leibl Team bietet jetzt auch Weiterbildungen für die Klassen CE und DE an.

Lassen sie sich von hochqualifizierten Dozenten des Personen und Güterverkehrs weiterbilden.

Im Angebot enthalten ist das Lehr-/Infomaterial, Getränke, Kaffee und ein warmes Mittagessen.

So macht Weiterbildung Spaß.

Mehr Infos unter 0171/7194450 oder per Mail.

 

Neuerung für Bus und LKW Fahrer

Für wen gilt das neue Gesetz??

Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind, oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU beschäftigt oder eingesetzt werden soweit sie im Güterkraft- oder Personenverkehr gewerblich Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen lenken, für die eine Fahrerlaubnis der C- oder D- Klassen (C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE) erforderlich ist.

Dieses Gesetz gilt nicht für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen

  • deren Höchstgeschwindigkeit 45km/h nicht überschreitet
  • der Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst und Feuerwehr
  • von Rettungsdiensten
  • die nach technischer Entwicklung, Reperatur, Wartung, technischer Unterstützung einer Probefahrt unterzogen werden
  • zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt
Grundqualifikation??
  1. Die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation ( 140 Stunden Unterricht) und anschließender 90-minüt
  2. Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer keine Unterrichtspflicht
  3. Die herkömmliche Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer(BKF) oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb(FiF)

Die Grundqualifikation müssen nur Fahrerinnen und Fahrer absolvieren,die ihre Fahrerlaubnis nach den folgenden Stichtagen erteilt bekommen:

D-Klassen: nach dem 10. September 2008

C-Klassen: nach dem 10. September 2009

Mindestvoraussetzungen bisher:

Führerschein Fahrer/in

Mindestvoraussetzungen neu:

Fühererschein Grundqualifiktaion Fahrer/in
Weiterbildung??

Jeder C- und D-Fahrer muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen. Das gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, also auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzten und gewerblich tätig sind !

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich.

Abschluss der ersten Weiterbildung:

Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtag absolviert werden:

  • Fahrer im Personenverkehr (D-Klassen): 10.09.2013
  • Fahrer im Güterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014

In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Fristen bis zu 2 Jahren möglich.

Eine Pflicht zur Weiterbildung besteht für die Fahrerinnen und Fahrer

  • ab September 2008 für die Personenbeförderer
  • ab September 2009 für die Güterberförderer