Weiterbildung nach BKrFQG |
Das Fahrschule Leibl Team bietet jetzt auch Weiterbildungen für die Klassen CE und DE an.
Lassen sie sich von hochqualifizierten Dozenten des Personen und Güterverkehrs weiterbilden. Im Angebot enthalten ist das Lehr-/Infomaterial, Getränke, Kaffee und ein warmes Mittagessen. So macht Weiterbildung Spaß. Mehr Infos unter 0171/7194450 oder per Mail. |
Neuerung für Bus und LKW Fahrer |
Für wen gilt das neue Gesetz??Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer, die
Dieses Gesetz gilt nicht für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen
Grundqualifikation??
Die Grundqualifikation müssen nur Fahrerinnen und Fahrer absolvieren,die ihre Fahrerlaubnis nach den folgenden Stichtagen erteilt bekommen: D-Klassen: nach dem 10. September 2008 C-Klassen: nach dem 10. September 2009 Mindestvoraussetzungen bisher:
Mindestvoraussetzungen neu:
Weiterbildung??Jeder C- und D-Fahrer muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen. Das gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, also auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzten und gewerblich tätig sind ! Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich. Abschluss der ersten Weiterbildung: Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtag absolviert werden:
In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Fristen bis zu 2 Jahren möglich. Eine Pflicht zur Weiterbildung besteht für die Fahrerinnen und Fahrer
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